Verbraucherzentrale: Mit leerer Inbox zum Musik-DL…
Posted by ElJay Arem (IMC OnAir) on July 9, 2007
Leipzig – Wer Musik über Tauschbörsen im Internet herunterlädt, sollte jedesmal vorher seinen Eingangsordner leeren. Denn sonst würden parallel zum Herunterladen eines Titels womöglich urheberrechtlich geschützte Werke zum Download an Dritte bereit gestellt, und dies sei strafbar, warnte die Verbraucherzentrale Sachsen am Montag. Die Verbraucherschützer empfehlen, heruntergeladene Dateien sofort aus der Inbox zu entfernen und an anderer Stelle zu speichern, um stets mit einem leeren Ordner online zu gehen und somit keine Titel zum Download bereit zu stellen. Ratsam sei zudem, mittels einer Software-Funktion die Inbox so einzurichten, dass der Zugriff Dritter nur noch nach Freigabe durch den PC-Nutzer möglich sei.
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